Prozessbegleitung Maßnahmenvollzug

Was ist der Maßnahmenvollzug?

Der sogenannte Maßnahmenvollzug ist ein spezieller Teil des österreichischen Strafrechts. Er betrifft Menschen, die wegen einer schweren Straftat vor Gericht stehen, aber zum Zeitpunkt der Tat als psychisch krank oder geistig beeinträchtigt gelten. Wenn ein Gericht feststellt, dass jemand aufgrund einer solchen Beeinträchtigung nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig war, wird oft keine normale Freiheitsstrafe verhängt. Stattdessen kann eine sogenannte Maßnahme angeordnet werden – eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle:

  • § 21 Abs 1 StGB betrifft Personen, die wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht schuldfähig sind. Sie können für ihre Tat also strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden. Wenn sie aber als gefährlich gelten und weil die Tat sehr schwer war oder sie eine Gefahr für andere darstellen, ordnet das Gericht ihre Unterbringung in einer forensischen Einrichtung an.
  • § 21 Abs 2 StGB betrifft Personen, die zwar eingeschränkt schuldfähig sind, also ein gewisses Verständnis für ihr Handeln haben, aber ebenfalls eine psychische Störung aufweisen. Wenn auch hier die Gefahr besteht, dass sie weitere schwere Straftaten begehen könnten, kann ebenfalls die Einweisung in eine entsprechende Einrichtung erfolgen. Hier erfolgt der Ausspruch der Einweisung zusätzlich zur verhängten Freiheitsstrafe.

Der Maßnahmenvollzug ist also kein Strafvollzug im klassischen Sinn, sondern eine Sicherungsmaßnahme. Sie soll die Allgemeinheit schützen, aber auch dafür sorgen, dass die Betroffenen therapeutisch behandelt werden. In der Praxis ist dieses System allerdings stark umstritten, nicht zuletzt, weil viele Betroffene jahrelang oder sogar dauerhaft untergebracht bleiben, oft unter schwierigen Bedingungen.

Einweisungsverfahren
Ich berate und unterstütze falls Sie oder ein Angehöriger droht in den Maßnahmenvollzug eingewiesen zu werden.

Rechtsmittelverfahren
Auch im Instanzenweg unterstütze und berate ich. Oft gibt es sinnvolle und trotzdem sichere Alternativen zur Unterbringung.

Maßnahmenvollzug
Auch wenn ein Angehöriger im Maßnahmenvollzug angehalten wird, lohnt es sich Informationen einzuholen und der Person in dieser Situation beizustehen .

Bedingter Maßnahmenvollzug
Auch bei einer bedingten Nachsicht der Einweisung ist es oftmals notwendig die Weisungen zu überprüfen und mögliche Alternativen zu klären.

Bedingte Entlassung
Besonders herausfordernd ist das Verfahren zur bedingten Entlassung. Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt werden und ein passendes Setting koordiniert werden

Erwachsenenschutz
Oft ist auch eine Unterstützung durch professionelle Erwachsenenvertreter notwendig. Experten helfen dabei die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Fremdenrecht
Bei ungeklärtem Aufenthaltsstatus ergeben sich oft zusätzliche Probleme rund um den Maßnahmenvollzug. Gemeinsam mit Experten berate ich Sie dabei.

Medienzusammenarbeit
Bestimmte Missstände im Maßnahmenvollzug müssen auch das Licht der Öffentlichkeit erblicken können. Dazu arbeite ich mit JournalistInnen diverser Medien zusammen.

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